Mehr als 80 Prozent der Ferienwohnungen an Costa del Sol nicht registriert

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An der Costa del Sol sind offenbar mehr als 80 % der Ferienwohnungen noch nicht offiziell registriert. Nur ein Fünftel der Mietobjekte erfüllt die seit Anfang dieses Jahres geltende Registrierungspflicht für Ferienvermietungen in Spanien. Die meisten Wohnungen werden ohne Genehmigung über Plattformen wie Airbnb angeboten.

Seit dem 2. Januar 2025 müssen Eigentümer ihre Wohnungen im nationalen Register für Kurzzeitvermietungen registrieren, um sie weiterhin legal über digitale Plattformen vermieten zu können. Ab dem 1. Juli dürfen Unterkünfte ohne Registrierungsnummer nicht mehr auf Websites wie Airbnb angeboten werden. Trotz dieser Vorschriften bleibt ein Großteil des Angebots für die Behörden unsichtbar.

Allein in der Provinz Málaga wurden bis zum 3. Juli über 32.000 Anträge auf Registrierung gestellt, davon 7.100 in der Stadt selbst. Damit liegt diese Region in Spanien weit vor Provinzen wie Las Palmas oder Alicante. Dennoch macht dies nur einen kleinen Teil der Gesamtzahl der Mietobjekte an der Küste aus.

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Gustav Knudsen | Reflexivum

Nach Angaben des spanischen Statistikamtes gibt es landesweit schätzungsweise eine halbe Million Ferienwohnungen. Davon sind bisher nur 170.000 registriert. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte des Angebots nicht den neuen Vorschriften entspricht, was die Kontrolle und Durchsetzung weiterhin problematisch macht.

Seit dem 3. April 2025 ist die Vermietung an Touristen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Eigentümergemeinschaft zulässig. Diese Genehmigung muss mit einer qualifizierten Mehrheit von 60 % erteilt werden. Außerdem können andere Bewohner den touristischen Vermietern zusätzliche Kosten von maximal 20 % für die Nutzung der Gemeinschaftsräume auferlegen.

Quelle: Agenturen